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Verfasst von: Judith am 28.02.2007 12:52
 


THEMA:  Sonderzahlungen
Ich habe mit 5.2.07 zu arbeiten begonnen - im Dienstvertrag steht, dass die Sonderzahlungen aufgeteilt werden, und zwar geviertelt. Meine Frage, ab wann habe ich Anspruch auf Sonderzahlung und in welcher Höhe (bereits für das März-Gehalt)? Danke für eine kurze Antwort!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.02.2007 12:52
 


THEMA:  Re: Sonderzahlungen
Anspruch auf den Urlaubszuschuß haben Sie nornmalerweise dann, wenn Sie auf Urlaub gehen.Das richtet sich nach dem Kollektivvertrag.Das Weihnachtsgeld wird zumeist Ende November fällig. Wenn der DG die Sonderzahlungen viertelt, dann ist das freiwillig.
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