Verfasst von:
ristretto am
10.03.2007 19:35
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THEMA: Startkapital |
Wie sieht es mit Startkapital für ein Unternehmen aus?
Ich habe u.a. ein Vermögenssparbuch dafür aufgelöst, allerdings existiert dieses nicht mehr (kann mir meine Bank hier eine Bestätigung ausstellen?).
Wird eigentlich eine "Einzahlung" von meinem Privatkonto mit der Überweiungszeile "Startkapital" als Einnahme gerechnet- das muss doch nicht versteuert werden?!
Und wie verhält es sich mit privat geliehenem Geld? Reicht hier eine schriftl. Erklärung jener Person aus, die mir das Geld geliehen hat? Sind in diesem Fall irgendwelche Steuernabzugeben??
mit der bitte um eine antwort verbleibe ich
mfg
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Verfasst von:
Susi am
10.03.2007 19:35
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THEMA: Re: Startkapital |
Warum nimmst du dir nicht einen Jungunternehmerkredit? Kostet dir praktisch nichts an Zinsen und dein privates Erspartes kannst du weiter für Zinsen arbeiten lassen.
Frage am Besten bei deiner Wirtschaftskammer in der Nähe nach, da bekommst du auch eine Bestätigung damit dir als Neugründer die Gewerbeanmeldung nichts kostet.
Die können dir das auch sehr gut mit dem Jungunternehmerkredit erklären.
www.wko.at und dann such die für die zuständige Niederlassung.
Viel Glück!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.03.2007 19:35
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THEMA: Re: Startkapital |
Startkapital müssen Sie nicht versteuern, das sollte ja bereits versteuertes Geld sein.
Geliehenes Geld, also ein Darlehen sollte schriftlich vereinbart werden.Allerdings ist dieser Vertrag dann zu vergebühren.
www.steuerberatung-weiss.at
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