Verfasst von:
Christina am
06.03.2007 14:42
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THEMA: Lebensversicherung |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin mit meinem Mann gerade beim Hausbauen und möchte gerne wissen, wieviel ich nun tatsächlich von der Steuer absetzen kann.
1) Ich habe gehört, dass man für Wohnraumschaffung ein Viertel von 2920 Euro, also 730 Euro pro Jahr absetzen kann. Ist das so richtig?
2) Wir sind beide berufstätig, haben keine Kinder und zahlen den Kredit für das Haus 50:50 zurück. Sind diese 730 Euro pro Person oder von nur einem absetzbar?
3) Ich habe im Rahmen des Kredits außerdem eine Lebensversicherung zur finanziellen Absicherung meines Mannes abgeschlossen. Kann ich die Präme zusätzlich zu den 730 Euro absetzen?
4) Gelten diese Ausgaben als Sonderaußgaben oder als außergewöhnliche Belastungen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Liebe Grüße,
Christina
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
06.03.2007 14:42
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Verfasst von:
StB am
06.03.2007 14:42
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THEMA: Re: Lebensversicherung |
Präzisierung der Antwort auf Frage 2, da die obige Antwort wieder genauso viele Fragen offen lässt.
Ja, die Sonderausgaben können von beiden Ehepartnern abgesetzt werden. Also pro Person bis zu 2.920, also steuerwirksam maximal EUR 730 pro Person.
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