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Verfasst von: rokoko am 10.03.2007 19:53
 


THEMA:  Computerkauf vor Gewerbeanmeldung
Wenn ich ein Gewerbe beispielsweise erst mit 1.5.2007 anmelde und für diese Tätigkeit ein Notebook bereits davor, also z. B. am 15.4.2007 kaufe/lease, ist dieses dann für meine E/A - Rechnung genauso als Anlagegut abschreibbar? Oder laufe ich dann Gefahr mir dieses als Privatperson angeschafft zu haben?
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 10.03.2007 19:53
 


THEMA:  Re: Computerkauf vor Gewerbeanmeldung
Auch Vorbereitungshandlungen führen zu Betriebsausgaben. Insbesondere ist dies im selben Jahr keinerlei Problem. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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