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Verfasst von: Susi M. am 10.03.2007 19:25
 


THEMA:  ANLAGEGÜTER AUS PRIVAT
Mit der Annahme ich schreibe heuer Honorarnoten mit in Summe EUR 1.600,- ohne Ust. im Sinne der bla bla. Frage 1: Um außer Diäten und km-Geld vom Umsatz abziehen zu können, kann man "Anlagegüter von Privat" welche man für diese Tätigkeit braucht auch als Ausgabe abziehen, wenn man davon keine Rechnung hat? Frage 2: Wenn z.B. ein Computer vor kurzem neuwertig EUR 700 gekostet hat, kann ich diesen ohne Rechnung als "Übernahme von Privat" um z.B. EUR 390,- als Ausgabe buchen? Frage 3: Kann ich die Rechnung von diesem Computer dann auch noch als Werbungskosten in die Arbeitnehmerveranlagung nehmen? Frage 4: Wäre somit möglich: Umsatz-Summe EUR +1.600 Computer von Privat -390 Arbeitskleidung von Privat -250 Arbeitsschuhe von Privat -50 Werkzeug von Privat -150 Summe Diäten+km-Geld -98 ---------------------- Gewinn EUR 662,- und somit steuerfrei - wäre das so möglich (also auch Ausgaben zu rechnen, ohne das ein Beleg vorhanden ist)?
Verfasst von: Susi M. am 10.03.2007 19:25
 


THEMA:  Re: ANLAGEGÜTER AUS PRIVAT
Mag mir hier keiner antworten :-( oder sind die Fragen nicht klar?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.03.2007 19:25
 


THEMA:  Re: ANLAGEGÜTER AUS PRIVAT
Sie können Anlagegüter vom Privatvermögen auch ohne Beleg einbringen.Sie müssen diese eben auf andere Weise glaubhaft machen.Einen gebrauchten PC müssen Sie aber noch auf 2 Jahre verteilt abschreiben. Arbeitskleidung ist nur abschreibfähig, wenn es typ.Berufskleidung ist. Den Pc können Sie nicht 2x abschreiben.
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