Verfasst von:
Doreen am
09.03.2007 07:35
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THEMA: Steuererklaerung 2006 |
Ich habe eine komplizierte Frage. Wir, das sind mein Lebenspartner, ich und unser gemeinsames Kind, leben seit 21.09.06 hauptwohnsitzlich in Gaissau. Mein Lebensgefaehrte ist Grenzgaenger in die Schweiz mit einem festen Angestelltenverhaeltnis. Seit 03.04.06 pendelte er zwischen Deutschland und Uebersaxen(Nebenwohnsitz) woechentlich um der Arbeitsaufnahme in der Schweiz nachzukommen. So das ich kurz zusammenfasse: vom 03.04.06 bis 20.09.06 steuerlicher Hauptwohnsitz in Deutschland, Nebenwohnsitz in Oesterreich, ab 21.09.06 Hauptwohnsitz in Oesterreich. So nun meine Frage: Ab welchem Datum muss er in Oesterreich seine Steuerklaerung fuer Oesterreich machen? Und muss er dies ueberhaupt? Sind Werbungskosten (z.B. dopp. Haushaltsfuehrung, Fahrtkosten fuer Heimfahrten, etc.) absetzbar, wenn ja welche? Besten Dank fuer Ihr Bemuehen. |
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Verfasst von:
Doreen am
09.03.2007 07:35
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