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Verfasst von: krista passek am 13.03.2007 15:12
 


THEMA:  spekulationssteuer
das grundstück wurde vor 12 jahren gekauft (landwirtschaft), doch erst vor 7 jahren im grundbuch eingetragen. ab wann gelten die 10 jahre, sind da auch ausnahmen für neu renoviertes wohnhaus( 8 jahre vom verkäufer selbst bewohnt) vom ev. spek gewinn abziehbar ?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.03.2007 15:12
 


THEMA:  Re: spekulationssteuer
Eigenheime, die seit der Anschaffung und mindestens seit 2 Jahren vom Veräußerer bewohnt wurden, sind von der Besteuerung ausgenommen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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