Verfasst von:
Bernhardk am
16.03.2007 12:36
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THEMA: Abschreibung |
Hallo!
Ich bin gerade in der Startphase meiner selbständige Tätigkeit, und habe eine Frage bezüglich Abschreibungen.
Wenn ich z.B. einen Drucker um 240 Euro kaufe, und diesen abschreibe, was mache ich mit der darin enthaltenen MwSt?
Kann ich dann die 20% MwSt von der Umsatzsteuerschuld abziehen? Die 200 Euro können dann ja als Anlage abgeschrieben werden.
Vielen Danke für eure Bemühungen!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
16.03.2007 12:36
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THEMA: Re: Abschreibung |
Sie können € 40,-- v.d.UST Schuld abziehen u.d.200 wirken sich gewinnmindernd aus.
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