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Verfasst von: Jenny am 20.03.2007 17:03
 


THEMA:  Hinterlassenschaft
Hallo! Eine Bekannte von mir bekommt seit dem ihr Partner verstarb für das gemeinsame Kind eine Hinterlassenschaftsrente bzw. Halbwaisenrente aus der Schweiz. Muss sie diesen Betrag zu ihrem Einkommen zählen und somit versteuern oder nicht? Es läuft aber alles auf den Namen des Kindes! Bitte um rasche Antwort
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.03.2007 17:03
 


THEMA:  Re: Hinterlassenschaft
Wenn das Kind die Rente bekommt, muß sie die Mutter nicht versteuern.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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