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Verfasst von: Sabine Koebel am 27.03.2007 11:26
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag: Arbeitnehmer oder Selbstständig?
Ich hoffe, man kann mir ein bisschen weiter helfen in dieser Frage. Ich arbeite als Englischtrainerin, und habe sowohl Werkverträge als auch freie Dienstverträge. Aus diesem Grund bin ich dabei die Einkommensteuererklärung auszufüllen. Eigentlich alles klar, bis auf eine kleine, aber wichtige Sache: Soll ich den freien Dienstvertrag als "beziehende Stellen" angeben (Falls es etwas ausmacht, ich habe beim freien Dienstvertrag 6 Monate lang SV-Beiträge gezahlt)? Oder zu den Werkvertragseinkünften in der E 1a dazu rechnen? Und damit "0" ins wichtige Kasterl auf der E1 eintragen? Es ist nämlich gar nicht klar... Danke im voraus für die Hilfe! mfg Sabine Koebel
Verfasst von: Jutta Rapp am 27.03.2007 11:26
 


THEMA:  Re: Freier Dienstvertrag: Arbeitnehmer oder Selbstständig?
Für Einkünfte aus freien Dienstverträgen ist das Formular E1a auszufüllen. Wenn Ihr Dienstgeber eine Mitteilung gemäß 109a ausgestellt hat, ist die Anzahl in das 2. Feld einzutragen.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.03.2007 11:26
 


THEMA:  Re: Freier Dienstvertrag: Arbeitnehmer oder Selbstständig?
Liebe Frau Koebel, Für freie Dienstnehmer muss der Dienstgeber ein Formular (§ 109 EStG) an das Finanzamt senden in dem er meldet, welche Bezüge im Kalenderjahr bestanden. Eine Meldung kann entfallen, wenn die Auszahlung inkl. Nebenkosten € 900,-- unterschritten hat und die Einzelleistung unter € 450,-- geblieben sind. Die Personen, für eine solche Erklärung abgegeben wurde, müssen beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung machen, in der in der Einnahmen-Ausgabenrechnung die §109 Einnahmen getrennt dargestellt werden. Dazu gibt es im Formular E1a, dass Sie ausfüllen müssen, das Feld 9050 in dem diese Beträge auszuweisen sind. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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