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Verfasst von: Klaus Huber am 02.04.2007 14:16
 


THEMA:  Software sofort absetzen - nicht extra ausgewiesen
Sehr geehrte Experten! Ich nöchte ein Notebook steuerlich absetzen. Auf der Rechnung sind zwar Software, Tasche, Maus etc. erwähnt, aber leider nicht extra betraglich ausgewiesen. Kann ich hier einen durchschnittlichen Verkehrswert ansetzen, und diese Dinge sofort steuerlich geltend machen oder fällt alles in die dreijährige Abschreibung? Danke!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 02.04.2007 14:16
 


THEMA:  Re: Software sofort absetzen - nicht extra ausgewiesen
Lieber Herr Huber, Vom Ansatz, dass ein durchschnittlicher Verkehrswert für Tasche und Maus abgezogen wird würde ich eher abraten. Wenn, dann wäre eventuell der umgekehrte Weg denkbar, dass man schaut, was hätte das Notebook ohne die Tasche und die Maus gekostet (Angebot muss aber dann auch dokumentiert werden) und so den reinen Notebook-Wert herausschält. Software ist üblicherweise eine Software, die von den Herstellern als vorinstallierte und nur so erhältliche Software exisiert und ist meiner Meinung nach nicht separat absetzbar. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
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