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Verfasst von: tobold am 04.04.2007 07:20
 


THEMA:  Sozialversicherung in zwei Dienstverhältnissen
Ich habe zwei sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse, zahle also zweimal in die Sozialversicherung ein. In einem der Dienstverhältnisse werden keine Steuern vom Arbeitgeber abgeführt, ich muss also eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Meine Frage: Kann ich die Sozialversicherungsbeiträge aus diesem Dienstverhältnis in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen? Herzliche Grüße tl.
Verfasst von: Jutta Rapp am 04.04.2007 07:20
 


THEMA:  Re: Sozialversicherung in zwei Dienstverhältnissen
Da die Jahreslohnzettel von Ihren Dienstgebern dem Finanzamt übermittelt werden, werden die SV-Beiträge automatisch berücksichtigt und dürfen nicht als Werbungskosten in die Arbeitnehmerveranlagung eingetragen werden.
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