Verfasst von:
Milchman am
06.04.2007 23:36
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THEMA: Kleinunternehmer - verkauft Dienstleistung nach DE |
Hallo!
Ich bin Kleinunternehmer und möchte eine Dienstleistung einem in Deutschland ansessiges Unternehmen anbieten. Ich bin als Kleinunternehmer in Österreich umsatzsteuerbefreit und weise keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus.
Auf der Homepage der WKO hab ich diesen Absatz gefunden:
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Kleinunternehmer im Binnenmarkt:
Entscheiden Sie sich als Kleinunternehmer für die Umsatzsteuerfreiheit, gibt es beim Warenverkehr im Binnenmarkt einige Besonderheiten:
• Sie tätigen keine innergemeinschaftlichen Lieferungen, weil die persönliche Steuerbefreiung als Kleinunternehmer der Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung vorgeht.
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Darf ich nun diese Dienstleistung an ein Unternehmen in DE liefern oder nicht?
Und ist es korrekt, wenn ich einfach eine Rechnung wie in Österreich (ohne USt und UID) mit den Vermerk "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung" ausstelle. Oder muss ich irgendwelche Steuern in DE abliefern. Oder mein Kunde?
Vielen Dank für die Hilfe!
mfg Milchman
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
06.04.2007 23:36
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THEMA: Re: Kleinunternehmer - verkauft Dienstleistung nach DE |
Guten Tag,
Sie können ganz beruhigt nach Deutschland liefern, schreiben Ihren Zusatz auf die Rechnung und verfahren wie gewohnt.
Diese Information ist insoferne wichtig, dass der Deutsche Unternehmer diese Lieferung NICHT als innergemeinschaftliche Lieferung erfaßt und damit der Erwerbsteuer unterwirft.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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Verfasst von:
StB am
06.04.2007 23:36
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Verfasst von:
Milchman am
06.04.2007 23:36
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