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Verfasst von: jeannette2 am 09.04.2007 16:28
 


THEMA:  steuererklärung
Kann ich die Beerdigungskosten für meinen verstorbenen Bruder absetzen?Und was kann ich absetzen?
Verfasst von: Richtlinien am 09.04.2007 16:28
 


THEMA:  Re: steuererklärung
Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen (verwertbaren) Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, kommt die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nicht in Betracht. Insoweit fehlt es an der Zwangsläufigkeit. Also Begräbniskosten nur wenn diese nicht im Nachlass gedeckt. Nicht absetzbar sind Kosten der Trauerkleidung sowie für Blumen und Kränze, Kosten für die Bewirtung von Trauergästen und Kosten der Grabpflege.
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