Wenn ich eine Rechnung für Vermittlungsprovision stelle, ist mir ja klar, dass alle Rechnungsbestandteile vorhanden sein müssen.
Kann ich, statt direkt auf dem Rechnungsformular alle Bestandteile anzuführen, auch auf andere Unterlagen hinweisen, die manche Bestandteile enthalten?
z.B. Kann ein Handelsvertreter auf seiner Honorarnote schreiben: Vermittlungsprovision lt. Provisionsabrechnung vom 12.April 2007
Oder wäre das für den Leistungszeitraum nicht genug?
Wer kann mir hier helfen?
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