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Verfasst von: Dr Ulla Weitgasser am 18.04.2007 16:47
 


THEMA:  Zukunftsvorsorge f Mitarbeiter
WARUM muss , wenn man eine Zukunftsvorsorge f Angestellte > 25 Euro /mtl abschließt der > 25Euro Betrag ver(lohn) steuert werden ??(da dies (angeblich) einen Zugewinn aus einem Dienstverhältnis darstellt Vgl Dienstauto) , wenn ZUM Zeitpunkt der Einzahlung dieser Vorteil ja gar nicht besteht bzw in Anspruch genommen werden kann, besteht ja erst ggf zum Zeitpunkt der Auszahlung..... sehe das einfach nicht ein. Eine Dienstwohnung oder Dienstauto nimmt man ja akut in Anspruch dieses GEld aus der Zukunftsvorsorge aber nicht!°! Danke Dr Weitgasser (Augenarzt und Steuerjunkie....)
Verfasst von: StB am 18.04.2007 16:47
 


THEMA:  Re: Zukunftsvorsorge f Mitarbeiter
Der Vorteil besteht sehr wohl! Dem DN werden ja auch ab Einzahlung der Beiträge die Früchte aus der Veranlagung zugerechnet. Wenn Sie etwas für Ihre Zukunftsvorsorge tun möchten, müssen Sie auch "versteuertes" Geld in die Hand nehmen.
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