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Verfasst von: Christina am 18.04.2007 09:43
 


THEMA:  Absetzen von Krankheitskosten
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf die Absetzung von Krankheitskosten: Können ausschließlich rezeptpflichtige Arzneimittel abgesetzt werden oder gilt das auch für "banale" Mittel wie Aspirin oder andere nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die der Krankheitsbehandlung dienen? Mittel zur Krankheitsvorsorge (wie etwa Vitamintabletten) kann man ja nicht absetzen, oder? Sind diese Absetzbeträge begrenzt?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 18.04.2007 09:43
 


THEMA:  Re: Absetzen von Krankheitskosten
Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse/Zusatzversicherung nicht ersetzt bekommt kann man grundsätzlich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Dazu zählen Kosten für den Arzt für den Krankenhausaufenthalt für Operationen für Medikamente aber auch für Sehbehelfe oder für die Zahnbehandlung, wie beispielsweise Kronen, Brücken oder Kieferregulierungen. Selbstbehalt in etwa ein Bruttomonatsgehalt Diese Kosten werden steuerlich jedoch erst dann wirksam wenn sie eine bestimmte Höhe - den sogenannten „Selbstbehalt" – übersteigen. Der Selbsbehalt hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Als grobe Faustregel gilt, dass dieser Selbstbehalt in etwa ein Bruttomonatsgehalt beträgt. Fallen größere Kosten, beispielsweise für Zahnbehandlung an, empfiehlt sich daher, diese auf einmal (bzw in einem Kalenderjahr) zu zahlen, um den Selbstbehalt jedenfalls zu überschreiten. Außerdem zahlt es sich in solchen Jahren auch aus auch niedrigere Medikamentenkosten oder ähnliches zu sammeln und anzugeben, weil ja der Selbstbehalt nur einmal überschritten werden muss.
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