Wenn ich im vergangenen Jahr nur 1 Arbeitgeber hatte und zusätzlich zu meiner Arbeit Geld erhalten habe aus einem Institut( es sich hier aber um keine Honorarnote sondern eine " Aufwandsentschädigung" handelt) gebe ich bei Formular E1 einen Arbeitgeber an- die Aufwandsentschädigung bei " Sonstige Einkünfte"ist das richtig?- welche beilagen muß ich dazu abgeben?
danke! MAXS.
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
30.04.2007 10:22
.... wenn wir bei der Aufwandsentschädigung noch von dem Honorar für Studien reden, dann ist das korrekt.
ECHTE Aufwandsentschädigungen würden in der Lohnverrechnung OHNE Abgaben im Lohnkonto geführt und wären nicht als Einnahmen an zu geben.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis