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Verfasst von: Gehard am 02.05.2007 12:47
 


THEMA:  Vorläufige Bescheide
Bin seit 2001 nebenbei selbständig tätig und mache jährlich meine Einkommensteuererklärung. Ich hab bisher aber immer nur "vorläufige Bescheide" erhalten. Was bedeutet das genau? Ein Bekannter hat mir erzählt, dass erst nach einer Betriebsprüfung aus den vorläufigen, endgültige werden und noch in jede Richtung hin geändert werden können. Ich würd mich aber jetzt schon gern absichern, damit nicht eine immens hohe Nachzahlung kommt. Kann man das Finanzamt irgendwie auffordern dass sie gleich mal prüfen sollen? Damit würd ich dann sichergehen können, dass meine Betriebsausgaben auch anerkannt werden...
Verfasst von: StB am 02.05.2007 12:47
 


THEMA:  Re: Vorläufige Bescheide
Was steht in der Begründung betreffend Vorläufigkeit?
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