Verfasst von:
Stefan Platzl am
28.04.2007 09:55
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THEMA: Abgabenberechnung bei Selbstständigkeit |
Ich habe vor mich mit Nachhilfestunden selbstständig zu machen.Ich rechne mit jährlichen Einnahmen unter 10000Euro
Meine Fragen sind:
Welche Meldungen sind bei Gebietskrankenkasse und Finanzamt zu machen?
Wie berechen diese die Abgaben,da bei dieser Tätigkeit die Einnahmen sicher monatlich schwanken.
Sind die Abgaben im Vorhinein oder im Nachhinein zu entrichten?
Wie weise ich die Einnahmen nach? Mit stellen von Rechnungen oder Buchführung?
Benötige ich einen Gewerbeschein und eine Mitgliedscshaft bei der Wirtschaftskammer?
Vielen Dank!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
28.04.2007 09:55
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THEMA: Re: Abgabenberechnung bei Selbstständigkeit |
Mit der Gebietskrankenkasse haben Sie nichts zu tun.
Wenn Sie einen Gewerbeschein lösen,dann sind Sie automatisch bei der Sozialversicherungsanstalt d. gewerbl.Wirtschaft versichert und dann erfährt auch das Finanzamt automat. v. Ihrer Tätigkeit.Allerdings brauchen Sie bis zu einem Jahreseinkommen von € 10.000,-- keine Steuern zahlen.
Ihre Einnahmen zeichnen Sie am besten einzeln auf.Rechnungen müssen Sie nicht unbedingt stellen.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenloses Erstgespräch
01 533 16 37
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