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Verfasst von: Alemi am 20.05.2007 08:38
 


THEMA:  Dienstreisen
Hallo liebes Steuerberater.at - Team! Bei meiner Frage handelt es sich um die Einbeziehbarkeit von Reisekosten in die Werbungskosten hinsichtlich der Lohnsteuerveranlagung. Eine Einbeziehung von Diäten nach §26 sind mir bekannt, sofern sie lohnsteuerpflichtig waren. Wie ist jedoch die Lenkerentschädiung zu beurteilen, die rein für den Lenker während einer Dienstreise ausbezahlt werden? Diese sind ja lohnsteuerpflichtig und sind durch eine Dienstreise veranlasst worden! Bitte um Mithilfe! Vielen herzlichen Dank! MfG Alemi
Verfasst von: Alemi am 20.05.2007 08:38
 


THEMA:  Re: Dienstreisen
Wollte meine Frage nochmals in Erinnerung rufen, weil ich hierbei nicht weiter komme! oder vielleicht ist sie zu lapidar? Bin für jede Antwort dankbar! MfG Alemi
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.05.2007 08:38
 


THEMA:  Re: Dienstreisen
Leider habe ich damit keine Erfahrung, da sich auch sonst kein Kollege gemeldet hat,empfehle ich Ihnen, es bei der Arbeiterkanmmer zu versuchen.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.05.2007 08:38
 


THEMA:  Re: Dienstreisen
... Lenkerentschädigung ist einen Abgeltung einer Arbeitsstunde in Form eines Stundensatzes und stellt somit steuerpflichtiges Leistungsentgelt dar. Es handelt sich nicht um eine klassische Aufwandsentschädigung und ist daher der Lohnsteuer zu unterziehen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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