Verfasst von:
Alemi am
20.05.2007 08:38
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THEMA: Dienstreisen |
Hallo liebes Steuerberater.at - Team!
Bei meiner Frage handelt es sich um die Einbeziehbarkeit von Reisekosten in die Werbungskosten hinsichtlich der Lohnsteuerveranlagung.
Eine Einbeziehung von Diäten nach §26 sind mir bekannt, sofern sie lohnsteuerpflichtig waren.
Wie ist jedoch die Lenkerentschädiung zu beurteilen, die rein für den Lenker während einer Dienstreise ausbezahlt werden? Diese sind ja lohnsteuerpflichtig und sind durch eine Dienstreise veranlasst worden!
Bitte um Mithilfe!
Vielen herzlichen Dank!
MfG
Alemi |
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Verfasst von:
Alemi am
20.05.2007 08:38
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THEMA: Re: Dienstreisen |
Wollte meine Frage nochmals in Erinnerung rufen, weil ich hierbei nicht weiter komme! oder vielleicht ist sie zu lapidar?
Bin für jede Antwort dankbar!
MfG
Alemi |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.05.2007 08:38
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THEMA: Re: Dienstreisen |
Leider habe ich damit keine Erfahrung, da sich auch sonst kein Kollege gemeldet hat,empfehle ich Ihnen, es bei der Arbeiterkanmmer zu versuchen.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
20.05.2007 08:38
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THEMA: Re: Dienstreisen |
... Lenkerentschädigung ist einen Abgeltung einer Arbeitsstunde in Form eines Stundensatzes und stellt somit steuerpflichtiges Leistungsentgelt dar. Es handelt sich nicht um eine klassische Aufwandsentschädigung und ist daher der Lohnsteuer zu unterziehen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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