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Verfasst von: Silke Hörman am 06.05.2007 16:48
 


THEMA:  Fristen Eikommenssteuererklärung und Strafe
Guten Tag, Ich dachte bisher, dass man die Einkommenssteuererklärung bis Ende Juni des Folgejahres machen kann. Nun habe ich gerade herausgefunden, dass dies bis Ende April erfolgen muss. Bekomme ich nun automatisch eine Strafe? Oder soll ich beim Finanzamt anrufen und bescheid geben, dass ich sie sofort nachreichen werde? Was ist die beste Vorgehensweise und wie hoch fällt eine Strafe normalerweise aus? Danke, Silke H.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.05.2007 16:48
 


THEMA:  Re: Fristen Eikommenssteuererklärung und Strafe
Wenn Sie die Erklärung online einreichen, dann genügt es bis 30.6. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, dann richten Sie am besten ein schriftliches Fristverlängerungsansuchen, in welchem Sie um eine First bis zum .....ersuchen. Dann werden Sie sicher keine Strafe erhalten. www.steuerberatung-weiss.at Kostenloses Erstgespräch 01 533 16 37
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