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Verfasst von: Michael am 08.05.2007 20:21
 


THEMA:  Frage zur Einkommenssteuererklärung
Ich habe eine kleine Frage zum Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Als Grundlage Nutze ich dafür das elektronische Programm ElsterFormular 2006/2007 Ich bin Kleinunternehmer, und muss keine Umsatzsteuer abführen. Mein komplettes Geld verdiene ich durch Google (Sitz im Ausland) Ich muss also meine Google- Einnahmen in Zeile 2 in der EÜR (Betriebseinahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) eintragen. Mein Frage ist nun, ob ich den gleichen Betrag nochmal in Zeile 3 der EÜR (Davon aus Umsätzen, die in §19 Abs 3 Nr. 1 und Nr. 2 UStG bezeichnet sind) eintragen muss. Ich habe die Gesetzttexte schon durch gelesen, bin aber nicht ganz schlau draus geworden.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.05.2007 20:21
 


THEMA:  Re: Frage zur Einkommenssteuererklärung
Leider bin ich mit dem DEUTSCHEN ESt-Formular nicht vertraut.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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