Verfasst von:
Junior am
13.05.2007 05:29
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THEMA: Berufsgruppenauschale |
wünsche einen schönen abend,
mir stellt sich aufgrund des bescheides des fa, folgende frage:
muss im dienstvertrag explizit geschrieben stehen, dass der arbeitnehmer als vertreter arbeitet? (lt. dienstvertrag bin ich kaufmännischer angestellter)habe von meinem arbeitgeber eine extra bestätigung bekommen, dass ich als vertreter tätig bin.
dem fa reicht dies aber anscheinend nicht. wäre eine berufung zielführend/sinnvoll?
danke
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
13.05.2007 05:29
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THEMA: Re: Berufsgruppenauschale |
Eine Berufung wäre sinnvoll, wenn Sie von Ihrem Dienstgeber eine Bestätigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass Sie im Zeitraum von ... bis ... überwiegend zum Zweck ...... im Außendienst tätig waren.
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