Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Anna-Sophia am 20.05.2007 09:09
 


THEMA:  Drittschuldnererklärung
Ich habe einen Werkvertrag mit einem III. Nun hat dieser offensichtlich seine Soz.vers. nicht einbezahlt. Ich erhielt jetzt eine Drittschuldnererklärung. Wäre er Arbeitnehmer, würde ich mich mit der Berechnung des Ex.minimum etc. ja auskennen, aber was mache ich bei einem Werkentgelt mit der USt und der Soz.versicherung, da normalerweise ja er diese Beträge abzuführen hat? Zum Ex.minimum dazurechnen? (er erhält 2000 netto, 2400 brutto) Vorab danke für die Hilfe
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.05.2007 09:09
 


THEMA:  Re: Drittschuldnererklärung
Liebe Frau Anna-Sophia, Bei der Drittschuldnererklärung müssen Sie vorerst nur erklären, welche Beträge Ihr Geschäftspartner von Ihnen noch bekommen soll/kann. Diese müssen dort aufgelistet werden. Eine Seite mit guten Informationen dazu ist http://www.familienrecht.at/index.php?id=1994 Nach Abgabe der Drittschuldererklärung müßte Ihnen das Zahlungsverbot zugestellt werden. Sicherheithalber würde ich mich an Ihrer Stelle beim zustellenden Gericht erkundigen bevor Sie eine Auszahlung vornehmen, damit Sie nicht in die Haftung kommen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
Verfasst von: silvia aichinger am 25.08.2014 12:42
 


THEMA:  Drittschuldnererklärung

Habe eine Dame als freie Dienstnehmerin beschäftig. Ich habe nun vom Finanzamt eine Drittschuldenerklärung erhalten. Die Dame wird bei uns halbjährlich als Geringfürgie an und abgemeldet sie ist als Trainerin tätig. Wie muss ich mich verhalten was darf ich zur Auszahlung bringen?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.145.78.253 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.