Hallo,
da ich seit 2000 selbständig erwerbstätig bin und die in den ersten drei Jahren entstandenen Anlaufverluste noch nicht abgeschrieben habe stellt sich für mich die Frage ob ich diese nun heuer im besagten Ausmaß von 75% geltend machen kann?
Irgendwann stand mal im Raum daß diese verloren gehen - aber angeblich wurde dieser Beschluss ja widerrufen.
MfG
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