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Verfasst von:
max
am
07.06.2007 08:00
THEMA: Einkommensteuervorauszahlung
Hallo, Habe vom Finanzamt eien Vorauszalungsbescheid für 2008 von 3xx euro bekommen, ist die nun schon der geviertelte betrag der Quartalsweise einzuzahlen ist oder muss ich den für die Quartalsweise einzahlung noch vierteln. max
Verfasst von:
Jutta Rapp
am
07.06.2007 08:00
THEMA: Re: Einkommensteuervorauszahlung
Im Vorauszahlungsbescheid ist der Jahresbetrag genannt; dieser wird geviertelt.
Mag. Veronika Weiß
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