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Verfasst von: Markus am 07.02.2004 07:58
 


THEMA:  Tennistraining
Meine Frage bezieht sich auf die Berufsgruppe der Tennislehrer: Ich bin Student und würde gerne nebenbei als Tennislehrer tätig sein. Ab welchem Einkommen bin ich steuerpflichig? Ist diese Tätigkeit zu melden (Gewerbeschein oder dergleichen)? mfg Markus
Verfasst von: J. Rapp am 07.02.2004 07:58
 


THEMA:  Re: Tennistraining
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen müssen Sie sich beim zuständigen Finanzamt melden. Das steuerfreie Basiseinkommen beträgt jährlich EUR 8887,-. Bezüglich des Gewerbescheins erhalten Sie in Wien beim Magistrat, sonst bei der Bezirkshauptmannschaft Auskunft. Wenn es für diese Tätigkeit keinen Gewerbeschein gibt, sind Sie als "neuer Selbständiger" sozialversicherungspflichtig. Ein Tipp: Das Selbständigen Buch unter http://www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/broschueren/selbst.pdf
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