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Verfasst von: Steuerzahler am 10.08.2007 12:58
 


THEMA:  korrekter Instanzenweg
Guten Tag, ich habe gegen einen Bescheid (Kest-Rückerstattung) berufen und eine Abweisung erhalten. Jetzt habe ich dagegen nochmal berufen, dann müsste ja meines Wissens eigentlich der Unabhängige Finanzsenat weiter darüber entscheiden. Ich hab nämlich ein Schreiben bekommen, ob ich einer neuerlichen Berufungsvorentscheidung zustimme? Ist diese Vorgangsweise des Finanzamtes korrekt? Was sind die Vor-/Nachteile wenn ich der Berufungsvorentscheidung nicht zustimme? Beim Finanzsenat wirds zwar länger dauern aber da es um eine komplizierte Angelegenheit, denke ich dass ich dort eher zu meinem Recht komme. Wie sehen die Experten das? Danke im Voraus für einen Rat.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.08.2007 12:58
 


THEMA:  Re: korrekter Instanzenweg
Sie hätten gegen die Abweisung nicht berufen dürfen,sondern einen Antrag auf Vorlage der Berufung an den UFS stellen sollen.
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