Lieber Michael,
Wenn Sie als Einzelunternehmer umsatzsteuerpflichtig sind - sein wollen - dann müssen Sie auf alle Leistungen und Lieferungen Umsatzsteuer verrechnen, können sich daber dafür im Gegenzug Vorsteuer abziehen.
Der Gewinn ist vom Nettobetrag aus zu rechnen, allerdings müssen Sie die vereinnahmten Umsatzsteuern an das Finanzamt laufend abführen und dafür auch laufend (mindestens quartalsweise) Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Werden diese nicht gemacht, drohen dafür Strafen.
In den Gewinn geht nur der Nettoumsatz, davon können Sie entweder die anteiligen Echtautokosten oder Kilometergeld abziehen - was von beiden, hängt von der betrieblichen Gesamtnutzung des Fahrzeugs ab. Ebenso können Sie Diäten als Betriebsausgaben abziehen, dafür müssen Sie allerdings REiseabrechnungen erstellen, in denen jede einzelne REise dargestellt wird mit Beginn, Ende, Ziel und REisegrund.
Sie können alle Einnahmen und Ausgaben in einem Betrieb - einer Abrechnung - durchführen und müssen nicht jeweils eine eigene E/A führen.
Ausgenommen ist die Vermietung - diese stellt keine betriebliche Einnahme dar sondern eine Vermietung und Verpachung und muss vom Ergebnis her seperat ermittelt werden.
ich würde Ihnen dringend raten, einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, da dies doch ein komplexerer Fall in der Abwicklung ist. Die Kosten werden nicht sehr überbordende sein, aber die Folgen für fehlerhafte Meldungen wären das gegebenenfalls schon.
Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at Ihr Steuerberater
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