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Verfasst von: LucyH am 11.01.2024 18:13
 


THEMA:  Gebrauchtwagenhandel USt

Guten Abend,

In meiner neuen Arbeitsstelle (Werkstatt und Gebrauchtwagenhandel) bin ich auch zuständig Rechnungen zu schreiben. Ich habe die Buchhaltung in reinem anderen Bereich gelernt und leider findet mein AG keine Zeit, mir folgendes verständlich zu erklären:

 

In welchen Fällen wird bei Ankauf/Verkauf/Eintausch, die USt verrechnet und in welchen Fällen nicht?

Wenn wir einen PKW ankaufen und für diesen USt bezahlt haben, kommt im Falle des Weiterverkaufs, die Differenzbesteuerung zum Tragen, haben wir netto gekauft, ist auch der Weiterverkauf netto, daran soll ich mich orientieren. 

Jedoch verstehe ich einfach nicht, warum manche PKW netto, manche brutto angekauft werden und bei Eintausch/Inzahlungnahme, grundsätzlich netto verrechnet wird.

Könnte mir das jemand anhand von verständlichen Beispielen erklären, damit ich mich zukünftig nicht mehr bei unserer Steuerberatung blamieren und korrigieren muss? Leider ist dort niemand bereit mir das Thema zu erklären.

Danke vorab!

 

Verfasst von: HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH am 06.02.2024 16:00
THEMA:  Gebrauchtwagenhandel USt

Lieber Anfragender,

Wenn das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft wird oder von einem umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer oder ein Fahrzeug, für das der Verkaufende eben keinen Vorsteuerabzug möglich hatte, dann verkauft er es mit einem Bruttobetrag ohne Umsatzsteuerausweis.

Wenn ein solches Fahrzeug dann von Ihnen verkauft wird, dann fällt umsatzsteuerlich eine sogenannte Differenzsteuer an. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer nur vom Mehrerlös an das Finanzamt abgeführt wird.

Auf der Verkaufsrechnung muss dann der Hinweis auf die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung angegeben werden und es darf weder ein %-Satz noch ein Umsatzsteuerwert ausgewiesen werden.

Wenn der Verkäufer aber für das Auto einen Vorsteuerabzug hatte (umsatzsteuerlicher Unternehmer und ein Vorsteuerabzugsrecht beim Fahrzeug) dann verkauft er es mit Umstzsteuerausweis, wofür dem Autohändler ein Vorsteuerabzug zusteht.

Dadurch verkaufen Sie es mit dem vollen Umsatzsteuerausweis mit %-Satz und Umsatzsteuerbetrag.

Lieben Gruß
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
Ihr Steuerberater

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