Verfasst von:
Karl Bointner am
10.12.2005 22:37
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THEMA: Honorarnote, Student |
Hallo!
Ich befinde mich in folgender Situation: Bin Student, also bei meinen Eltern mitversichert und möchte bei einer Catering-Firma auf Basis einer Honorarnote arbeiten.
Wie und wo muss ich mich versichern bzw. ab welchem Betrag muss ich Steuern zahlen?
mfg Bointner Karl |
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Verfasst von:
jeannie am
10.12.2005 22:37
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THEMA: Re: Honorarnote, Student |
Hallo Karl!
Im Jahre 2006 ist die Geringfügigkeitsgrenze bei 333,16 monatlich. Von der Honorarnote kannst Du noch Spesen (Fahrtkosten, Spezialkleidung, die Du nicht im Alltag tragen könntest, anteilige Telefonspesen, SV,...) abziehen - das wäre Dein Einkommen/Gewinn. Machst Du 2006 mit dem Werkvertrag (also wie ein Unternehmer) über 3997,92 Gewinn, mußt Du bei der SVGW SV zahlen und das kommt im Grenzbereich teuer. Darunter bezahlst Du jährlich nur 87,60 Unfallversicherung an die SVGW.
Sind das Deine einzigen Einnahmen, beginnt die Steuerpflicht bei 10.000,-- Gewinn.
Honorarbasis bedeutet selbstständige Tätigkeit und damit bist Du selbst dafür verantwortlich, dass Du Dich bei der Wirtschaftskammer informierst, bei der SVGW und beim Finanzamt anmeldest.
lg jeannie |
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