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Verfasst von: Karl-Heinz Wagner am 06.03.2006 05:11
 


THEMA:  Honorarnote Einkommensteuererklärung
wenn ich über eine honorarnote geringfügig mehr als 730 euro pro Jahr zusätzlich zum einkommen verdient habe muss ich dies dann unter einkünfte als selbstständiger arbeit im Formular E1 angeben oder gibt es ein anderes feld. danke für die hilfe KHW
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.03.2006 05:11
 


THEMA:  Re: Honorarnote Einkommensteuererklärung
Vielleicht haben Sie einige Betriebsausgaben gehabt, dann bleiben Sie unter € 730,-- und können eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen. www.steuerberatung-weiss.at
Verfasst von: Jutta Rapp am 06.03.2006 05:11
 


THEMA:  Re: Honorarnote Einkommensteuererklärung
Sollten Sie nach Abzug von Betriebsausgaben noch immer mehr als € 730,00 Zusatzeinkommen haben, können dies Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, Vermietung etc sein. Ohne zu wissen aus welcher Tätigkeit Sie die Einkünfte erzielen, kann Ihre Frage nicht beantwortet werden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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