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Verfasst von: Alf am 02.12.2006 15:21
 


THEMA:  Pflichtveranlagung versäumt - Strafe?
Guten Tag, ich bin dieser Tage draufgekommen, dass ich für 2002 eine Pflichtveranlagung durchführen hätte müssen, dies aber verabsäumt habe. Habe ich eine Strafe und etwa in welcher Höhe zu erwarten, wenn ich jetzt nachträglich eine Veranlagung einreiche? Ansonsten gehe ich davon aus, dass ich einen gewissen Betrag zurückerstattet bekäme, da ich im betreffenden Jahr 6 Monate kein Einkommen bezogen habe und 6 Monate insgesamt ein relativ geringes Einkommen aus zwei Dienstverhältnissen. Besten Dank für Ihre Hilfe, Alfons Breitner
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.12.2006 15:21
 


THEMA:  Re: Pflichtveranlagung versäumt - Strafe?
Wenn Sie eine Steuergutschrift erwarten,dann sollte es zu keinem Finanzstrafverfahren kommen.Sie haben ja keine Steuern hinterzogen.
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