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Verfasst von: Wagner am 16.08.2007 05:13
 


THEMA:  Spekulationssteuer!
Überall habe ich darüber gesucht und gelesen, was man von Spekulationssteuer absetzen könnte. Aber noch keinen ausführlichen Wegweiser gefunden. Ich hätte dann einige Fragen: Man fängt zum Beispiel mit €10000 Startkapital an und im laufe des Jahres hat man durch Kauf und Verkauft €5000 erwirtschaftet: € 8000 brutto Gewinn (Also, nur wo man teurer verkauft als gekauft hat) € -2500 Verlust (Wo man gerade nicht sehr schlau war…:) ) € -500 Spesen und Gebühren (Depotspesen , Kontoführungsgebühr, Depotgebühr, usw.) Was wird das besteuert? - Die €8000 oder €5000 Summe? Was kann man noch alles absetzen? - Fachliteratur als Werbungskosten? (bis maximal…) - Bücher? - Zeitschriften bzw. Zeitungen? (Fachzeitungen, wie das Wirtschaftsblatt) Selbst wenn man die freie Grenze nicht überschreit (€400?), muss man trotzdem eine Erklärung abgeben? Welches Formular? Gibt’s spezifische Literatur dafür?
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 16.08.2007 05:13
 


THEMA:  Re: Spekulationssteuer!
> Überall habe ich darüber gesucht und gelesen, was man von > Spekulationssteuer absetzen könnte. Aber noch keinen > ausführlichen Wegweiser gefunden. Einiges findet man in den Steuerrichtlinien unter http://www.bmf.gv.at/steuern/richtlinien/index.htm > EStR > § 29... (ist aber für Laien eher schwer zu finden...) > Was wird das besteuert? > - Die €8000 oder €5000 Summe? Der Saldo aller Spekulationsgewinne/Verluste, also die 5000; Spesen sind als Werbungskosten absetzbar > > Was kann man noch alles absetzen? > - Fachliteratur als Werbungskosten? (bis maximal…) > - Bücher? > - Zeitschriften bzw. Zeitungen? (Fachzeitungen, wie das > Wirtschaftsblatt) Nur Aufwendungen die unmittelbar durch das Veräußerungsgeschäft selbst verursacht sind, sind absetzbar; obige Punkte daher wohl eher nicht > Selbst wenn man die freie Grenze nicht überschreit (€400?), > muss man trotzdem eine Erklärung abgeben? Welches Formular? Die Grenze beträgt 440 EURO, darunter sind diese Einkünfte steuerfrei (kein Formular) MfG Thomas Fiebich
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 16.08.2007 05:13
 


THEMA:  Re: Spekulationssteuer!
mA nicht, da dann wie bei allen anderen Miteigentumsgemeinschaften zunächst die Einkünfte der Gemeinschaft (also des Ehepaars) zu ermitteln wären und diese Einkünfte dann den beteiligten Personen entsprechend ihrem Anteil zugerechnet werden.
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