Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Peter A. am 04.02.2007 12:07
 


THEMA:  Eingangsrechnung mit Privatadresse
Kann ich, als Einzelunternehmer, eine Eingangsrechnung, die auf meine Privatadresse ausgestellt ist, in die Buchhaltung nehmen? Oder muss die Rechnung die Adresse meines Betriebes haben? Verliere ich eventuell den Vst.Abzug wegen der Rechnungsadresse? Und könnte ich die Rechnung in der Buchhaltung lassen, wenn ich die Vst. nicht vom FA zurückholen würde und nur den Bruttobetrag als Ausgabe buche? Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe Peter
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.39 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.