Die Haftung ist derzeit mit maximal 20 % des gezahlten Werklohnes begrenzt.
Eine Haftung kann vermieden werden, wenn
· der Subunternehmer zum Zeitpunkt der Werklohnzahlung in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) aufscheint oder
· der Auftraggeber 20 % vom Werklohn abzieht und direkt an das bei der GKK eingerichtete österreichweit zuständige Dienstleistungszentrum überweist. Diese Zahlung hat für den Auftraggeber schuldbefreiende Wirkung. Der Subunternehmer kann vom Auftraggeber nur noch 80 % einfordern.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die HFU-Liste:
1. der Antragsteller muss seit mindestens drei Jahren Bauleistungen erbringen
2. alle in den letzten zwei Monaten vor Antragstellung fällig gewordenen Sozialversicherungsbeiträge müssen entrichtet sein
es liegen keine schwerwiegenden verwaltungs- oder strafrechtlichen Verstöße vor. |