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27.09.2009 - Bauwirtschaft: Auftraggeberhaftung ab 1.9.2009
www.steuerberater.at - Link

Die Haftung ist derzeit mit maximal 20 % des gezahlten Werklohnes begrenzt.

 

Eine Haftung kann vermieden werden, wenn

 

·                    der Subunternehmer zum Zeitpunkt der Werklohnzahlung in der Gesamtliste der haf­tungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) aufscheint oder

 

·                    der Auftraggeber 20 % vom Werklohn abzieht und direkt an das bei der GKK einge­richtete österreichweit zuständige Dienstleistungszentrum überweist. Diese Zahlung hat für den Auftraggeber schuldbefreiende Wirkung. Der Subunternehmer kann vom Auftraggeber nur noch 80 % einfordern.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme in die HFU-Liste:

 

1.                  der Antragsteller muss seit mindestens drei Jahren Bauleistungen erbringen

2.                  alle in den letzten zwei Monaten vor Antragstellung fällig gewordenen Sozialversiche­rungsbeiträge müssen entrichtet sein

es liegen keine schwerwiegenden verwaltungs- oder strafrechtlichen Verstöße vor.
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