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Berufsanwärter - Für die Steuerberater von morgen |
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Leistungsbeschreibung Eintrag Berufsanwärter |
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Eigene Profilseite mit Spezialgebieten, Bildern und weiteren Informationen. |
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Direkte Kontaktmöglichkeit mittels Kontaktformular |
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Verwaltung von Spezialgebieten und Sprachen |
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Veröffentlichen Sie Ihre Steuertipps in der Rubrik "Tipps & Tricks" |
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Bilder sagen mehr - eigenes Kanzleibild und/oder Bildergalerie |
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Angaben zu Ihrem Ausbildungsplatz/Kanzlei |
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Der Weg zum Steuerberater |
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Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist ein erfolgreich abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschul- oder Fachhochschulstudium und eine 3-jährige praktische Tätigkeit als Berufsanwärter bei einem Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) oder als Revisionsanwärter bei einem Revisionsverband Voraussetzung.
Alternativ kann auch eine Zulassung ohne Studium nach mindestens 9-jähriger hauptberuflicher Tätigkeit als Selbständiger Buchhalter erfolgen. Verschiedene Tätigkeiten sind auf die Berufsanwärterzeit bzw. auf die Tätigkeit als Selbständiger Buchhalter bis zu 1 1/2 Jahren bzw. bis zu 6 Jahren anrechenbar. |
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