Das Land Tirol hat Zinszuschüsse für Überbrückungskredite beschlossen. Für diese Zuschüsse hat das Land Tirol Euro 10.000.000,00 vorgesehen. Die Zinszuschüsse gelten für Kredite mit einer Bundeshaftung!
Es werden Zinszahlungen bis zu einer Höhe von 1,5 % gefördert. Die Förderungsrichtlinie tritt rückwirkend mit 11. März in Kraft, somit ist auch gewährleistet, dass Unternehmen, welche bereits Anträge für eine Überbrückungsfinanzierung eingereicht haben, ebenfalls von diesen Zuschüssen profitieren.
Für die genannten Zuschüsse ist keine separate Antragstellung beim Land Tirol notwendig. Mit der Einreichung des Antrages für die Bundeshaftung für Überbrückungskredite im Zuge der „Coronavirus-Krise“ gilt die Anschlussförderung des Landes Tirol für die Zinsen als beantragt.
Überbrückungskredite sind mit der Hausbank abzuschließen, die entsprechenden Garantien werden bei aws (Austria Wirtschaftsservice) bzw. ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) beantragt.
Wir unterstützen Sie bei den Gesprächen mit Ihrer Hausbank und den entsprechenden Anträgen sehr gerne! |