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www.steuerberater.at - Tipps und Tricks |
07.10.2009 - keine Rechnung ohne Lieferdatum akzeptieren |
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In einer Entscheidung stellt der Verwaltungsgerichtshof eindeutig fest, dass eine Rechnung ohne Lieferdatum nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, denn das Lieferdatum ist zwingender Bestandteil einer Rechnung. Es ist allerdings ausreichend wenn auf einem zur Rechnung gehörendem Beleg (zB: Lieferschein) auf das Lieferdatum hingewiesen wird, um für den Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. |
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