Bereits bestehende OEGs/KEGs müssen bis Ende 2009 umfirmiert werden. Die Änderung bezieht sich zum einen auf das Auftreten (Anpassung der Geschäftspapiere, Websites etc), zum anderen auf die Firmenbuchregistrierung. Dasselbe gilt für bereits bis Ende 2006 protokollierte Einzelunternehmer, die den Zusatz „eingetragene(r) Unternehmer(in)“ bzw „e.U.“ eintragen müssen.
Tipp: Die OHGs, die bereits vor dem 1.1.2007 bestanden, sind nicht dazu verpflichtet, auf den Zusatz „OG“ zu wechseln.
Bis Ende 2009 müssen für den Antrag beim Firmenbuchgericht auf derartige Änderungen keine Gerichtsgebühren entrichtet werden. Der Antrag muss auch nicht beglaubigt werden – es genügen die Unterschriften von Gesellschaftern in vertretungsbefugter Anzahl.
Kommt der Unternehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, können ab 1. Jänner 2010 keine weiteren Eintragungen ins Firmenbuch vorgenommen werden. Darüber hinaus können vom Gericht Zwangsstrafen bis zu € 3.600,00 verhängt werden. |