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www.steuerberater.at - Tipps und Tricks |
22.08.2007 - Steuern sparen bei AMS-Zuschüssen |
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Welche Beihilfen und Zuschüsse sind betroffen?
Neben dem Altersteilzeitgeld für Vereinbarungen ab Jänner 2004 – also solche Vereinbarungen, die an die Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft geknüpft sind – sind auch die „Blum-Prämie“ für die Beschäftigung zusätzlicher Lehrlinge, die Lehrlingsausbildungsprämie, die Kombilohnbeihilfe für Arbeitgeber, die Eingliederungsbeihilfe „Come Back“, der Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz, Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell – sofern diese an die Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft geknüpft sind – und Prämien nach dem Behinderteneinstellungsgesetz von dieser Änderung betroffen.
Wie Sie zu viel bezahlte Steuern zurückbekommen
Die Begünstigung ist auf alle noch offenen Veranlagungen anzuwenden. Ist ein Fall bereits rechtskräftig veranlagt und wurde ein Zuschuss als steuerpflichtig behandelt oder ist eine Aufwandskürzung erfolgt, kann innerhalb einer Frist von einem Jahr ein Antrag auf Aufhebung des Bescheides gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgesehen, um eine Korrektur vornehmen zu können. |
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