Demnach müssen Unternehmer ihre neuen Dienstnehmer bei der Sozialversicherung schon anmelden, bevor sie ihre Arbeit antreten.
Da zu diesem Zeitpunkt womöglich noch nicht alle Daten vorliegen, kann die Anmeldung auch in zwei Schritten vorgenommen werden:
Der erste Schritt ist die Mindestangabemeldung („Aviso-Meldung“) die Sie via ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern), Telefon oder Fax durchführen können. Folgende Mindestangaben sind vor Arbeitsantritt zu leisten:
· Dienstgeberkontonummer
· Name, Versicherungsnummer bzw Geburtsdatum des Dienstnehmers
· Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme
Der zweite Schritt – die Meldung der noch fehlenden Angaben (zB die Höhe des Lohnes bzw Gehaltes) – hat binnen sieben Tagen zu erfolgen.
Die für fallweise Beschäftigte bestehende Erleichterung, dass An- und Abmeldungen innerhalb von sieben Tagen nach Monatsende kombiniert erfolgen können, bleibt bestehen. Allerdings muss auch für fallweise Beschäftigte eine Mindestangabemeldung vor Arbeitsantritt erfolgen. |