Der österreichische Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat nun in seiner jüngsten Rechtssprechung festgestellt, dass ein in Excel geführtes Fahrtenbuch formell nicht ordnungsgemäß ist. Im Gegensatz dazu ist allerdings die Verwendung eines speziellen Programmes, bei dem nachträgliche änderungen ersichtlich sind, zulässig.
Aber Entwarnung für all jene, die ihr Fahrtenbuch bisher in Excel geführt haben: Die betreffende Entscheidung fiel dennoch zu Gunsten des Berufungswerbers aus, da nach Ansicht des UFS ein formell nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dennoch nicht zu der Annahme berechtigt, dass die Aufzeichnungen auch inhaltlich unzureichend sind. Solange eine übereinstimmung mit anderen Beweismitteln gegeben ist, kann jedenfalls von der Richtigkeit des Fahrtenbuches ausgegangen werden.
Unser Tipp: Im Zweifelsfall sind Sie mit einem händisch geführten Fahrtenbuch der Stärkere! |