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28.11.2007 - Gaststättenpauschalierung ab 2008
www.steuerberater.at - Link

Dieser errech­net sich aus einem Sockelbetrag in der Höhe von € 2.180,00 zuzüglich 5,5 % der Einnahmen inklusive Umsatzsteuer. Der Gewinn muss jedoch mindestens mit einem Betrag von € 10.900,00 angesetzt werden.

 

Für die Beurteilung, ob ein pauschalierungsfähiger Betrieb vorliegt, ist es unschädlich, wenn in untergeordnetem Ausmaß (bis 25 % des Gesamtumsatzes) branchenuntypische Leistungen erbracht werden, sofern dadurch der Charakter eines gaststättengewerblichen Betriebes nicht verloren geht.

 

Neu ist, dass Provisionseinnahmen, etwa aus dem Betrieb einer Lotto/Totto-Annahmestelle oder einer Vertretertätigkeit, neben dem pauschal ermittelten Gewinn anzusetzen sind.

 

Sie sind ohne Abzug von Betriebsausgaben neben dem pauschal ermittelten Gewinn anzuset­zen. Auch bei Hilfsgeschäften werden ab 2008 nur mehr jene pauschal berücksichtigt, die im Betrieb regelmäßig anfallen. Außergewöhnliche Vorgänge wie etwa Gebäudeveräußerungen müssen daher ab 2008 gesondert beurteilt werden.

 

Unser Tipp:

Wenn Sie Pauschalierer sind und beabsichtigen, in nächster Zeit ein Gebäude oder Gebäude­teile zu entnehmen oder zu veräußern, sollten Sie unbedingt mit uns besprechen, ob das nicht noch 2007 durchgeführt werden sollte.
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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