Bis zu diesem Zeitpunkt gewährte der Fiskus für jedes Lehrverhältnis eine einheitliche Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von € 1.000,00 pro Lehrling und Lehrjahr. Das neue Fördersystem gilt für Lehrverhältnisse, die ab 28. Juni 2008 beginnen. Es sieht eine Basisförderung vor, die sich nach der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung richtet und ist nach Lehrjahren gestaffelt. Im ersten Lehrjahr wird die Höhe der Beihilfe drei Lehrlingsentschädigungen, im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen sowie im dritten und vierten Lehrjahr einer Lehrlingsentschädigung entsprechen. Neben der Basisförderung wird es die Möglichkeit geben, zusätzliche betriebliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, die Anreiz zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen geben sollen und an qualitätsbezogenen Merkmalen orientiert sind. |