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17.07.2008 - Krankenstände: Zuschuss nicht vergessen!
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Deshalb besteht für kleine und mittlere Unternehmer die Möglichkeit, auf Antrag einen Teil des fortgezahlten Entgelts von der AUVA erstattet zu bekommen. Voraus­setzung ist, dass der Betrieb nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Wird der Krankenstand durch Krankheit verursacht, erfolgt ab dem 11. Tag die Vergütung. Bei einem Unfall steht bereits ab dem ersten Tag der Zuschuss zu, sofern die Arbeitsverhinde­rung länger als drei Tage gedauert hat. Der Zuschuss wird für maximal 42 Kalendertage je Arbeitsjahr (Kalenderjahr) gewährt. Vergütet wird die Hälfte des fortgezahlten Entgelts zu­züglich 8,43 % für Sonderzahlungen.

 

Unser Tipp: Eine Antragstellung ist innerhalb von drei Jahren ab Beginn des Entgeltfortzah­lungsanspruchs möglich!
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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