Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet der dreifache Einheitswert der Liegenschaft, ausgenommen land- und forstwirtschaftliche im Familienverband (einfacher Einheitswert). Wird nachgewiesen, dass der Verkehrswert der Liegenschaft geringer ist, kann dieser als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
Welche Begünstigungsbestimmungen gibt es?
- Bei der unentgeltlichen übertragung eines Unternehmens: Wenn eine Liegenschaft mitübertragen wird, kann in bestimmten Fällen die Bemessungsgrundlage um bis zu € 365.000,00 reduziert werden
- Für den unentgeltlichen Erwerb eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes gibt es einen Steuerabsetzbetrag von € 110,00
- Keine GrESt, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Grundstücksanteil schenkt und die beiden Ehepartner darauf gemeinsam eine Wohnstätte (max. 150 m² groß) errichten oder erwerben wollen. Diese muss dem dauernden Wohnbedürfnis dienen. |