Als Übergangslösung wurde die so genannte „Aufschuboption“ vorgesehen, die es ermöglicht, bei bereits vorliegenden Voraussetzungen eine Umstellung auf die Bilanzierung bis Ende 2009 hinauszuschieben. Diese Aufschuboption läuft nun aus; was bedeutet, dass ab 2010 Wertveränderungen von Grund und Boden im Betriebsvermögen steuerpflichtig werden.
Vor Auslauf der Aufschuboption kann die mit der Umstellung auf die Bilanzierung verbundene Steuerhängigkeit von Grund und Boden bei rechtzeitigem Handeln noch vermieden werden.
Tipp: Die Möglichkeiten der Vermeidung der Steuerhängigkeit von Grund und Boden müssen zeitgerecht geplant und umgesetzt werden. Welche Vorgehensweise für Sie am besten geeignet ist, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch. |