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14.12.2009 - FBiG 2009 nicht vergessen
www.steuerberater.at - Link
Sollten Sie 2009 einen Gewinn erzielen, unter die Kriterien des FBiG (Freibetrag für investierte Gewinne) fallen, und noch keine oder nicht ausreichen FBiG-fähigen Investitionen getätigt haben, sollten Sie noch vor Jahresende in die entsprechenden Wertpapiere investieren.

ACHTUNG: Die Wertpapiere müssen auf Ihrem Depot bereits mit 31.12.2009 eingebucht sein, um den FBiG in Anspruch zu nehmen.

Ihr Steuerberater informiert Sie dazu näher.
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Geyer & Geyer Wirtschaftstreuhand GesmbH.
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